Kanzlei

Insolvenzrecht

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung natürlicher oder juristischer Personen bereitet die Kanzlei Braune & Partner das Insolvenzverfahren vor. Im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens wird der
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemeinsam mit der Mandantschaft erarbeitet und beim Gericht eingereicht.
In Fällen des Verbraucherinsolvenzrechts ist vor der Stellung des Insolvenzantrages bei Gericht der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung mit sämtlichen Gläubigern durchzuführen. Die Kanzlei Braune & Partner sieht den Schwerpunkt in dieser außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern, um - soweit möglich - das gerichtliche Insolvenzverfahren zu vermeiden. Im Gegensatz zu anderen Schuldnerberatungen führt die Kanzlei Braune & Partner den umfänglichen Schriftverkehr mit den Gläubigern für Sie vollständig durch.


Ihr Ansprechpartner: RA Markus Losse, RA Arne Kondmann

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