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Kanzlei |
Marken und Urheberrecht
Während im Bereich des Markenrechts die Rechte an Marken und ihre Verwendung
schützen lassen, wird durch das Urheberrecht geistiges Eigentum geschützt.
Gewerbliche Schutzrechte geben Ihnen eine Alleinstellung, mit der Sie Ihr Produkt oder Ihre Marke finanziell verwerten können.
Denn wenn Sie erfolgreich ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung etablieren, werden sich schnell Nachahmer finden,
die an Ihrem Erfolg partizipieren wollen. Die Einbußen, die sie dabei erleiden, können fatale Folgen haben.
Wir begleiten Sie sowohl bei der Eintragung der Marke wie auch beim späteren Schutz gegen ungebetene Nachahmer.
Ihr Ansprechpartner: RA Maurice Schmilas
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