Kanzlei

Mietrecht

Bereits vor dem Abschluss eines Mietverhältnisses empfiehlt sich eine gründliche anwaltliche Prüfung des avisierten Vertrages. Dies gilt insbesondere für Gewerbemietverträge. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt können Regelungen vermieden werden, welche bei Vertragsende zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen.
Spätestens bei der Beendigung des Mietverhältnisses ergeben sich viele Fragen. So sind die Kündigungsfristen, die Ausführung von Schönheitsreparaturen und die Modalitäten bei der Übergabe der Wohnung zwischen den Beteiligten oft strittig.
Die Kanzlei Braune & Partner steht Ihnen mit langer Erfahrung im Bereich des Mietrechts zur Verfügung. Wir sind stets bemüht, individuelle Lösungen zu erarbeiten, um in der jeweiligen Situation schnell und interessengerecht tätig werden zu können.


Ihr Ansprechpartner: RA Maurice Schmilas

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