 |
Kanzlei |
Strafrecht
Bereits
bei Kenntniserlangung von einem Ermittlungsverfahren ist es ratsam Ihren
Anwalt zu konsultieren. Es empfiehlt sich als Beschuldigter zunächst weder
gegenüber der Polizei, noch der Amts- oder Staatsanwaltschaft Aussagen
zu treffen. Besprechen Sie das Vorgehen schon in diesem frühen Verfahrensstadium
mit Ihrem Anwalt.
Durch die langjährige Praxis der Kanzlei Braune & Partner gelingt es in vielen Fällen, bereits im Vorfeld eine Hauptverhandlung zu vermeiden.
Umfangreiche Erfahrungen bestehen auch bei schwerwiegenden Delikten.
Eine Verteidigung ist dann gegebenenfalls im Rahmen der Pflichtverteidigung möglich. Dies wirkt sich auch positiv auf die Kostenbelastung bei der Mandantschaft aus. Vereinbaren Sie einen Termin zur ausführlichen Beratung.
Ihr Ansprechpartner: RA Marius Kieser, RA Arne Kondmann,
RA Tilman Thiel |
|