Kanzlei

Strafrecht

Bereits bei Kenntniserlangung von einem Ermittlungsverfahren ist es ratsam Ihren Anwalt zu konsultieren. Es empfiehlt sich als Beschuldigter zunächst weder gegenüber der Polizei, noch der Amts- oder Staatsanwaltschaft Aussagen zu treffen. Besprechen Sie das Vorgehen schon in diesem frühen Verfahrensstadium mit Ihrem Anwalt.
Durch die langjährige Praxis der Kanzlei Braune & Partner gelingt es in vielen Fällen, bereits im Vorfeld eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Umfangreiche Erfahrungen bestehen auch bei schwerwiegenden Delikten.
Eine Verteidigung ist dann gegebenenfalls im Rahmen der Pflichtverteidigung möglich. Dies wirkt sich auch positiv auf die Kostenbelastung bei der Mandantschaft aus. Vereinbaren Sie einen Termin zur ausführlichen Beratung.


Ihr Ansprechpartner: RA Marius Kieser, RA Arne Kondmann,
  RA Tilman Thiel

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