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Kanzlei |
Arbeitsrecht
Sollten Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten sein oder bereits bestehen,
ist Ihnen die Kanzlei Braune & Partner bei der Lösung behilflich.
Es ist stets ratsam, vor der Unterzeichnung von Erklärungen und Verträgen Ihren Anwalt zu konsultieren.
Dies gilt insbesondere für Aufhebungs- und Änderungsverträge.
Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind: die Kanzlei Braune & Partner ist mit den Argumenten
und Problemen beider Seiten gut vertraut, so dass sich in der überwiegenden Zahl der Fälle interessengerechte Ergebnisse erarbeiten lassen.
Ein Schwerpunkt der hiesigen Arbeit liegt auf der Ermöglichung zeitnaher einvernehmlicher Lösungen.
Es sei darauf hingewiesen, dass jede Partei ihre anwaltliche Vertretung
im Arbeitsrecht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst zu finanzieren
hat, soweit keine Rechtschutzversicherung die Kosten trägt. Gerichtskosten
entstehen in der Regel nicht.
Ihre Ansprechpartnerin: RA Tilman Thiel, RAin Franka Winkler |
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