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Kanzlei |
Verkehrsrecht
Es besteht
das alltägliche Risiko, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden.
Nach der Aufnahme des Unfalls durch die örtliche Polizei kontaktieren
Sie bitte unverzüglich die Kanzlei Braune & Partner. Lösen Sie zunächst
weder einen Reparaturauftrag, noch die Hinzuziehung eines Gutachters oder
einen Mietwagenvertrag aus.
Bevor Sie etwas zur Schadensregulierung unternehmen ist es unbedingt erforderlich,
mit Ihrem Anwalt Rücksprache zu halten. Sehr häufig wird eine Werkstatt
durch den Unfallbeteiligten mit der Reparatur des Wagens betraut und ein
Mietwagen geliehen, ohne dass fachkundige Aussagen zur Schuldfrage vorliegen.
Vertrauen Sie nicht allein auf etwaige Äußerungen der Polizeibeamten vor
Ort. In vielen Fällen besteht die Gefahr, dass erhebliche Rechnungsbeträge
selbst getragen werden müssen, da ein Verschulden des anderen Verkehrsteilnehmers
bei näherer Betrachtung nicht immer so gegeben ist, wie kurz nach dem
Unfall angenommen wird.
Ihr Ansprechpartner: RA Markus Losse, RA Arne Kondmann |
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