Kanzlei

Verkehrsrecht

Es besteht das alltägliche Risiko, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden.
Nach der Aufnahme des Unfalls durch die örtliche Polizei kontaktieren Sie bitte unverzüglich die Kanzlei Braune & Partner. Lösen Sie zunächst weder einen Reparaturauftrag, noch die Hinzuziehung eines Gutachters oder einen Mietwagenvertrag aus.
Bevor Sie etwas zur Schadensregulierung unternehmen ist es unbedingt erforderlich, mit Ihrem Anwalt Rücksprache zu halten. Sehr häufig wird eine Werkstatt durch den Unfallbeteiligten mit der Reparatur des Wagens betraut und ein Mietwagen geliehen, ohne dass fachkundige Aussagen zur Schuldfrage vorliegen. Vertrauen Sie nicht allein auf etwaige Äußerungen der Polizeibeamten vor Ort. In vielen Fällen besteht die Gefahr, dass erhebliche Rechnungsbeträge selbst getragen werden müssen, da ein Verschulden des anderen Verkehrsteilnehmers bei näherer Betrachtung nicht immer so gegeben ist, wie kurz nach dem Unfall angenommen wird.

Ihr Ansprechpartner: RA Markus Losse, RA Arne Kondmann

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