| Verwaltungsrecht
Vor der gerichtlichen Auseinandersetzung mit öffentlichen Stellen, Einrichtungen und Behörden ist in der Regel ein Widerspruchsverfahren zu führen.
Bereits in diesem Verfahrensabschnitt kann man mit ausreichender kompetenter anwaltlicher Unterstützung die vollständige Durchsetzung der Interessen der Mandantschaft erlangen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit bevor ein zumeist lange Zeit dauerndes Verfahren
vor dem Verwaltungsgericht zu führen ist. Entscheidende tatsächliche und
rechtliche Argumente können das Verfahren bereits zu einem frühen Zeitpunkt
zu Ihren Gunsten entscheiden.
Die Kanzlei Braune & Partner ist auch seit langem aktiv bei Zulassungsverfahren
zu Hochschulen und Prüfungsverfahren. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Ihr Ansprechpartner: RA Marius Kieser |