Kanzlei

Wettbewerbsrecht

Nicht alle Unternehmen verhalten sich so fair und lauter, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat.Mal werden die Ver- braucher über den tatsächlichen Vertragsinhalt getäuscht oder den Kunden werden gesetzlich vorgeschriebene Rechte verkürzt oder schlicht falsch informiert, um sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, mal wirbt der Konkurrent unzulässig aggressiv oder gibt sich gar als Privatverkäufer aus.
Solch unlauteres Wettbewerbsverhalten müssen Sie nicht tatenlos hinnehmen. Wir prüfen für Sie, ob eine Abmahnung des Unternehmens in Betracht kommt und Sie zu Ihrem Recht kommen.
Falls Sie selbst abgemahnt wurden, prüfen wir für Sie, ob Sie die Unterlassungserklärung überhaupt bzw. im geforderten Umfang abgeben müssen und sind Ihnen bei der Abwicklung behilflich.


Ihr Ansprechpartner: RA Sven Gläser

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